Vidal Associates

RECHTSBERATUNG

WIR BIETEN JEDER ART
VON UNTERNEHMEN DIE
NOTWENDIGEN RICHTLINIEN

UNSER ZIEL IST IHR WOHLBEFINDEN

JURISTISCHE BERATUNG

Bei Vidal Associates Tax & Legal stellen wir Ihnen Anwälte zur Verfügung, die Sie in Bezug auf juristische Probleme beraten können und Ihnen behilflich sein können, eine Lösung zu finden.

Zivilrecht

  • Prozesse in Zivilrecht, Hypothekenrecht, usw…
  • Mietrecht.
  • Auflösung und Rücktrittsrecht bei Vertragsauflösungen. Schulden einklagen.
  • Erbschaftsannerkennung, Erbschaftsteilung, testamentarische Angelegenheiten.
  • Familienrcht, Trennungen, Lebensgemeinschaften, Kindesannnerkennung , Auflösung der ehelichen Vereinbarungen.
  • Vollstreckung von nationalen und internationalen Gerichtsbeschlüssen und Gerichtsurteilenrteilen.

Strafrecht

  • Wirtschaftliche Straftaten: Rechtswidrige Aneignung, Betrug, Urkundenfälschung, Geldwäsche, Insolvenzdelikte und andere.
  • Steuerdelikte.
  • Verstoss gegen die Rechte der Arbeitnehmer, speziell die verursachten durch fahrlässiges handeln, im Fall von Arbeitsunfällen.
  • Straftaten gegen Eigentum: Diebstahl, Einbruch, Unterschlagung.
  • Administrative und politische Straftaten: Beihilfe, urbanistische Straftaten, Beeinflussung, veruntreuung, verbotene Verhandlungen, Korruption Veruntreuung in der Aufbewahrung von Unterlagen.
  • Delikte gegen die Justiz: Falschaussage und falsche anschuldigung,behindeurng der Justiz, geschäftliche Untreue, Vertragsbruch und Urteilsbruch.
  • Delikte gegen die Fahrsicherheit: Fahren unter Alkoholeinfluss, Verkehrsgefärdung.

Firmenrecht

  • Firmengründung.
  • Generelle Firmenhandlungen: Kapital erhöhung und Minderung, änderung der Statuten, usw…
  • Firmenauflösung.
  • Erstellen, verhandeln und abschliessen von Aktien und Anteils-Kaufverträgen.

Ausländerbehörde

  • Visum.
  • Aufenthaltsgenehmigung.
  • Arbeitserlaubniss.
  • Staatsbürgerschaft.
  • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.
  • Genehmigung durch Einbürgerungsrecht.
  • Familienzusammenführung des Ehegatten, minderjähriger Kinder und Eltern über 65 Jahre.